SPD-Plan: Q-Handel mit Arbeitssuchenden statt Arbeitsplätze von Unternehmen fordern

Mich hat folgende EMail aus dem SPD-Parteivorstand erreicht:

vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 25. Juli 2017 erreicht hat.
Ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Aufgrund einer Vielzahl von Zuschriften und Rückmeldungen, können wir diese nur nach und nach beantworten. Ich bitte um Verständnis.
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass der SPD-Parteivorsitzende und Kanzlerkandidat Martin Schulz nicht alle an ihn gerichteten Zuschriften persönlich beantworten kann. Ich antworte Ihnen in seinem Auftrag.

In der Tat ist die unverschuldete Arbeitslosigkeit in der Altergruppe von 40 bis 64 Jahre ein großes Problem unserer Gesellschaft und das obwohl wir gleichzeitig vor großen neuen Herausforderungen: Digitalisierung, demografischer Wandel stehen und Änderungen in der Produktion dazu führen, dass sich auch der Arbeitsmarkt wandelt. Viele Tätigkeiten und Qualifikationen werden verschwinden, neue jedoch hinzukommen.

Deshalb setzen sich Martin Schulz und die SPD für mehrere Maßnahmen ein:

Wir wollen ein gesetzliches Recht auf Weiterbildung einführen. Arbeitslose, die innerhalb von 3 Monaten keine neue Beschäftigung finden, sollen von der Bundesagentur für Arbeit ein Angebot für eine Qualifizierungsmaßnahme bekommen. Diese muss die Vermittlungschancen nachhaltig erhöhen und die Kompetenzen der Arbeitslosen umfassend erweitern. Dabei kann auch ein Berufsabschluss nachgeholt werden oder eine Umschulung stattfinden.

Wer sich an solchen Qualifizierungsmaßnahmen beteiligt, soll für diese Zeit ein neues Arbeitslosengeld Q beziehen. Es wird in gleicher Höhe wie das Arbeitslosengeld I ausbezahlt. Arbeitslose, die nach der Qualifizierung keinen neuen Job finden, erhalten dann wieder das Arbeitslosengeld I. Und zwar so lange, wie sie Anspruch darauf haben. Damit können Arbeitssuchende, die nicht direkt eine neue Stelle finden und sich gleichzeitig weiterqualifizieren, länger Arbeitslosengeld beziehen als bisher.

Ein Beispiel: Eine Person hat einen Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld I. Nach drei Monaten Arbeitslosigkeit holt diese einen Berufsabschluss nach. Diese Qualifizierungsmaßnahme dauert zwei Jahre. Während dieser Zeit erhält sie das Arbeitslosengeld Q. Wenn sie danach nicht gleich eine Anstellung findet, erhält sie bis zu 9 Monate das Arbeitslosengeld I.

Derzeit erhalten alle Arbeitslosengeld I, die mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Wir wollen, dass mehr Beschäftigte vom Schutz der Arbeitslosenversicherung profitieren. Deshalb sollen in Zukunft alle, die in den letzten 3 Jahren 10 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, Arbeitslosengeld I  erhalten.

Zudem setzen sich Martin Schulz und die SPD dafür ein, dass bei Arbeitslosengeld II-BezieherInnen das sogenannte Schonvermögen von bisher 150 € auf 300 € pro Lebensjahr verdoppelt wird.

Auch für Erwerbstätige werden wir (Finanzierungs-)Möglichkeiten zur Weiterbildung schaffen, um ihre Anstellung weiterhin zu sichern. Hierzu werden wir ein Chancenkonto einführen. Genaueres entnehmen Sie bitte unserem Zukunftsplan: https://martinschulz.de/fileadmin/Dokumente/Regierungsprogramm/Das_moderne_Deutschland_20170716.pdf
Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus
Für alle, die Transferleistungen und Schikane vom Jobcenter entgegennehmen mussten, weil sie nur Absagen auf ihre qualifizierten Bewerbungen erhalten haben und deren Förderanträge für Selbstständigkeit abgelehnt wurde, kommt nun auch von der SPD keine Hilfe.
Auf meine klare Ansage, dass wir nicht Leistungsbezieher sondern Leistungsträger sein wollen, kam die Antwort:
vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 25. Juli 2017 erreicht hat.
Ich habe Ihre Mail sehr wohl verstanden. Es geht auch nicht darum, dass Menschen durch das LAG Q weitere Leistungen beziehen, sondern durch das ALGQ schnell wieder zu Leistungsträgern werden.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus
Hier ein Teil meiner Antwort:

…Die SPD setzt volles Vertrauen auf die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit, einschließlich der Mitarbeiter der Jobcenter. Ich habe hier zu Hause eine umfangreiche Mappe voll mit Sanktionsandrohungen, Ermessensentscheidungen auf Basis von Unterstellungen der BA. Die Verfolgungsverwaltung (der Ausdruck stammt nich von mir, sondern von Tacheles e.V., die sich fundiert für Leistungsbezieher einsetzen) schafft den Weg zurück in den Arbeitsmarkt nicht. Weder in den Ersten noch in den Zweiten.

Durch Das Arbeitslosengeld Q wird sich die Arbeitsweise der Mitarbeiter der BA, die auf Schikane statt auf konstruktive Arbeitsvermittlung gebrieft sind, nicht ändern…

Von Fortbildungen und Ausbildung profotiert die BA mit ihrer Statistik und Bildungsträger. Der engagierte, hochmotivierte und bereits qualifizierte Arbeitgebersuchende …nicht!…

Es wäre uferlos mit dem Parteivorstandsbüro diese Diskussion weiterzuführen. Arbeitslosigkeit wird weiter kultiviert. Ich sehe keine klare Aussage über künftige Arbeitsplätze. Die muss man sich dann aus den Rippen schneiden. Von den 300 Euro/Lebensjahr und etwas längere Zeit Arbeitslosengeld I. Eine „nette“ Galgenfrist. Sicher hat die Bundesagentur schon auf dem Papier, wie sie auch diese Leistungen durch Sanktionen, basierend auf Unterstellungen, blokkiert. Es kommt weiterhin viel Arbeit auf die Sozialgerichte zu.

 

Ein Fazit von:

dielaux!

 

Quellen der Presse zu diesem Thema:

https://duckduckgo.com/?q=Arbeitslosengeld+Q&t=ffhp&atb=v66-5a_&ia=web