Michael Jackson’s Arzt 4 Jahre Haft

9:58h ist es in den USA und der Strafrichter hält bereits eine ellenlange Urteilsbegründung für Dr. Murray’s Verurteilung: Er hält das Höchstmaß an Strafe, was zuvor angelegt wurde: 4 Jahre Haft und eine Geldstrafe.
Am Anfang der Verkündung wirkt die Gestik und Mimik Murray’s abwechselt ängstlich, abwartend, strukturiert. Mal resigniert, mal betont abwartend.
Der Richter wiederholt immer und immer wieder, dass Murray nicht wegen eines einzelnen Vergehens gegen Micheal Jackson verurteilt wird, sondern wegen anhaltenden Vertrauensbruchs und falscher Behandlungen. Auch habe dieser seine Unschuld auf dem I-Phone zelebriert.
Murray selbst spricht in den letzten Minuten vor seiner Inhaftierung nicht mehr. Das unternehmen seine Anwälte. Sichtlich ringend um Verständnis.
Der Richter berücksichtigt, dass Murray keine Vorstrafen hat, sieht aber eine durchgehende Periode anhaltender Fehlbehandlungen des Patienten Michael Jackson und anhaltenden Vertrauensmissbrauch. Auch erwähnt er den finanziellen Vorteil, den er sich als Arzt verschafft hat. Er wurde von dem Patienten schließlich auch in der Annahme, dass er seinem Arzt vertrauen kann, bezahlt.
Man muss angesichts der Bilder, die Michael Jackson tags zuvor bei seinen Proben zeigten und der Tonbandaufnahme, auf der Jackson als völlig gebrochener Mann zu hören war sehr empört sein über die Taten des „Arztes“ Murray.
Schätzungsweise wird er es im Knast nicht leicht haben, mit den anderen Gefangenen gut auszukommen.
So würden mindestens zwei Leben zerstört durch den Hochmut, die Skrupellosigkeit, die Raffgier und schlielßch der kriminellen Energie des einstigen „Arztes“ Murray.

Der Richter hat nicht leichtfertig geurteilt. Zumindest nicht in diesem Urteil. Es ist nachvollziehbar.

Gisela B. Laux
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