Hartz IV: Was stimmt und was nicht stimmt

Zur Schlammschlacht, die ganz und gar unsportlich war, kam es heute im Bundeskabinett.
Die „Hartz IV Nachbesserungen“ wurden beschlossen und diskutiert.
Gestern noch berief ich mich auf einen Artikel von RP Online, auf die Information das „Sparpaket“ betreffend, die so im Sommer von allen Medien quer Beet in Umlauf gebracht und sukzessive vergessen wurde.

Soeben erfuhr ich von einer engagierten Journalistin aus „ARD aktuell“, dass nicht den Hartz IV Betroffene die Heizkostenerstattung gänzlich gestrichen wurden, sondern denen, die auf Wohngeld angewiesen sind. Das sind Rentner und Gering-„Verdiener“.

Blamabel genug für unsere politischen Entscheidungsträger!

Den so genannten „Arbeitsgemeinschaften“,kurz: die Argen obliegt nun die Kompetenz, zu entscheiden, was „angemessene Heizkosten“ sind. Da Sozialbedürftige nicht unbedingt in den modernst isolierten Wohnungen leben, dürfte das, was „angemessen“ ist, sehr relativ sein. Insofern kann es auch für Hartz IV Betroffene keine Entwarnung geben.

Heißt: Das „Plus“ von 5 Euro auf den Arbeitslosengeld II-Satz ist nicht nr blanker Zynismus, man muss rechnerisch auch die Ermessensfrage der Übernahme der Heizkosten mit einbeziehen. Es ist bekannt, dass Sozialgerichte nicht gerade unter Beschäftigungsmangel leiden, besonders was – berechtigte – Klagen gegen Widersprüche von Arge Mitarbeitern betrifft.

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Jobbeschreibung für ein Stellenangebot eines Arge Mitarbeiters in der Widerspruchsabteilung der Arge Mettmann:

Der Kreis Mettmann sucht für die ARGE ME-aktiv – Zentrale Mettmann – zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei
Widerspruchssachbearbeiter/innen
wöchentliche Arbeitszeit: 41 bzw. 39 Stunden
Stellenwert: A 10 BBesO / EG 9 TVöD

Die Besetzung der Stelle ist befristet für die Dauer von 6 Monaten.
Die Besetzung der Stelle mit Teilzeitbeschäftigten ist nur im Jobsharing (Aufteilung der Arbeitszeit auf den Vor- und Nachmittag oder die Teilung in der Woche) möglich.

Aufgabengebiet:
• Bearbeitung von Widersprüchen im Bereich SGB II
Fachliche Anforderungen und Kenntnisse sind:
• Eine Ausbildung im gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Ausbildung
• Service- und Kundenorientierung
• Sicheres Auftreten bei Gerichtsterminen und in Kundengesprächen
• Kooperationsbereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit
• Guter sprachlicher Ausdruck
• Fundierte Rechtskenntnisse des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete
• Soweit diese nicht vorhanden sind, Bereitschaft zur Fortbildung auf diesen Gebieten
• Sicherer Umgang mit dem PC (MS-Office – Word, Excel, Outlook) und Bereitschaft zur Fortbildung auf dem Gebiet der Fachanwendungen
Interessierte richten ihre Bewerbung bitte bis zum 22.11.2010 an den Landrat des Kreises Mettmann, Abteilung Personalwesen, Postfach, 40806 Mettmann.

Der Frauenförderplan ist Bestandteil der Personalarbeit. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Weitere Informationen über den Kreis Mettmann und seine kreisangehörigen Städte finden sie unter www.kreis-mettmann.de.

Für weitere Informationen steht die Geschäftsführung (arge-me-aktiv.geschaeftsfuehrung @arge-sgb2.de)….zur Verfügung

Sehr bezeichnend ist das gewünschte „sichere Auftreten bei Gerichtsterminen“.

Was das Thema „Qualifikation“ betrifft, frage ich mich, was Politiker wie Gabriel und von der Leyen berechtigt, ihre Tätigkeit auszuüben. Während die eine den Kindern von sozialbedürftigen Eltern Chipkarten und anderes Schi Schi als Schulmaterial zur Verfügung stellen will, echauffiert sich der Andere und will mehr Geld in die Schulen bugsieren.

Ein Entweder-Oder für Kinder?!
Kindern müssen – das steht in unserem Grundgesetzt – ungeachtet der sozialen Stellung ihrer Eltern alle aufwartbaren und die selben Mittel für Bildung zur Verfügung stehen.

Das, was unsere Interessensvertreter heute abgeliefert haben, kann man jeden Tag in großen Pausen auf Schulhöfen beobachten.

Mit den Kindern kann man bei (drohenden) Eskalationen souverän umgehen, da diese noch ansprechbar sind.

Die Hoffnung habe ich bei „unseren Politikern“ nicht.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Wenn es da was Überzeugendes gibt.

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Gisela B. Laux

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