HAFT IV geht in die nächste Runde

Heute werden die Vertreter aller Bürger der Bundesrepublik Deutschland über die „Anpassungen“ von HAFT IV, offiziell: HARTZ IV in die nächste Runde gehen.

Fakten:
Statt bisher 359 Euro sollen die HAFT IV Empfänger nunmehr 364 Euro monatlich zur Deckung ihres Lebensunterhaltungsbedarfes erhalten.

Statt maximal 120 Euro monatlichen Hinzuverdienstes sollen sich künftig 140 Euro erarbeiten dürfen.
Dies bei einen wöchentlichen Maximalarbeitszeit von 15 Stunden. Arbeitet ein HAFT IV Empfänger auch nur eine halbe Stunde länger, entfällt der Anspruch auf die oben genannten Beträge gänzlich.

Wie groß die Unterkunft eines HAFT IV Empfängers sein darf, wurde bereits im ZUge des Sparpakets „angeregt“. Statt bisher 45 qm künftig 25 qm.

Aktuell gilt bei der Zahlung für die Unterkunft eine regionale Produktformel: Beispiel: 5,85 Euro Kaltmiete pro qm mal der Anzahl der qm der Wohnung.

Beispiel: Bei 45 qm mit 5,85 Euro Höchsgrenze wird eine Miete von 263,25 Euro überwiesen.
146,25 Euro wären dies bei 25 qm. Außerdem sollen laut „Sparpaket“ keine Heizungskosten mehr übernommen, und müssten daher von 362 Euro mitbestritten werden.

Ist die reale Mieter des HAFT IV Empfängers höher oder die Wohnung größer, wird er sanktioniert. Wie die Sanktion im Einzelnen ausfallen kann, entscheidet die zuständige „Arbeitsgemeintschaft“, kurz „Arge“. Diese ist der Bundesagentur zugeordbnet und von der Rechtsform her (Stand 2005) eine GmbH oder GbR. Ihre Zuständigkeit ist zu 50% den Kommunen und zu 50% dem Bund zugeordnet. Der Bundesgerichtshof hat dies im Dezember 2009 als nicht verfassunfskonform erklärt. Deshalb sollte es es zu Anpassungen der sogenannten „Hartz IV-Gesetze“ kommen.

Die HAFT IV Bedingungen verstossen gegen unsere Menschenrechte. Vor dem Gesetz sind mit diesen Lebensbedingungen „Hartz IV-Betroffene“ nicht mehr ebenbürdig mit Bürgen, die mehr als den Niedriglohn, der ebensfalls unwürdig ist, einnehmen können.

HAFT IV ist daher kein Schreibfehler, sondern nennt das Kind beim Namen.

P.S. Wussten Sie, dass, wenn ein „Hartz IV-Empfänger“ eine Rückzahlung seines Stromanbieters bekommt, weil er an Strom gespart hat, dieses als „einmaliges Einkommen“ gewertet wird und an die Arge überwiesen werden muss?

Das ist kein Scherz!

Copyright Gisela B. Laux
2010

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