Alptraum Flucht nach Europa 2015 – Was ist mit Artikel 13 der Magna Charta für Menschenrechte?

Seit Sonntag hat Europa wieder Grenzen. Auch Deutschland.
Das ist die Perspektive von hier.

Ich stelle mir vor, ein Flüchtling zu sein. Ich habe Angst in meinem Land zu bleiben, habe Angst um mein Leben und erfahre, dass ich fliehen kann. Viele tun das um mich herum. Ich verlasse Familie, Freunde und gehe mit Familienangehörigen. Wir nehmen nur wenige Habseligkeiten mit. Wir haben große Angst vor dem Ungewissen.

Gewiss ist, wir haben kein Zuhause mehr.

Wir wollen arbeiten, die Sprache lernen, verstehen, verstanden werden. Gesund bleiben. Wir brauchen Schutz und Verständtnis.

Als wir in Deutschland nach so vielen Stationen ankommen, erschöpft, mittellos, erleben wir eine unbeschreibliche Erleichterung.

Danke!

Wie anders ist das für die Menschen, die an der Grenze abgewiesen werden.
Warum werde ich abgewiesen? Jemand hat gesagt, wir sollen ins Gefängnis? Was haben wir getan? Was hat sich hier geändert? Wieso gibt es hier Grenzen?

Ich weiß nicht mehr weiter!

WIE WÜRDE ES IHNEN GEHEN?

Artikel 13 der Magna Charta der Menschenrechte:
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.
2. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14:
1. Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Noch ein Gedanke: Flucht bedeutet auf jeden Fall, dass man in seinem Land nicht mehr verbleiben kann. Ohne Terror und Angst würde man es vielleicht nicht verlassen.

Gisela Laux

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