Recht haben und Recht bekommen! Das geht! Die Grünenthal GmbH ist jetzt nicht nur der moralische Verlierer!

Einleitung des am 18. April 2008 gefällten Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichtes:

„Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat in den Hauptsacheverfahren zu dem Film „Eine einzige Tablette“ zwei Klagen der Firma Grünenthal GmbH und zwei Klagen von Schulte-Hillen gegen die Firma Film + TV Produktion GmbH bzw. den WDR als unbegründet -abgewiesen (AZ: 324 O 281/06, 324 O 282/06, 324 O 906/06 und 324 O 907/06). Die Kläger begehrten das Verbot diverser Szenen des Films bzw. des zugrundeliegenden Drehbuchs.“

Es war nicht zu fassen: Als der Film „Nur eine Tablette“ einen Ehrenpreis bekam, gab es nicht die üblichen Dankesworte. Der Produzent des Zweiteilers, Adolf Winkelmann, trat vor das festliche Saalpublikum und klärte dieses und die TV-Zuschauer der Bambi-Verleihung darüber auf, dass die Firma Grünenthal GmbH mit weiteren gerichtlichen Instanzen gegen die Veröffentlichung des Films, in dem über die Skrupellosigkeit des Pharmakonzerns, der das Schlafmittel Contergan verkaufte, vorging. Der Konzern wusste sehr wohl, dass das Risiko für Neugeborene, deren Mütter das Mittel während der Schwangerschaft einnahmen, mit schwersten Behinderungen zur Welt kommen, enorm hoch war, was dann auch eintrat.

Unter http://www.welt.de/fernsehen/article770467/Nur_eine_einzige_Tablette.html können Sie die Hintergründe vom März vergangenen Jahres nachlesen. Die Presse sparte zu Recht nicht mit Berichten über den jetzigen Erfolg, den sich die Firma Film + TV Produktion GmbH und der WDR teilen können. Rechtsanwalt Mirek Nitsch, der die Zeitspung Entertainment GmbH vertritt, hat man den juristischen Erfolg zu verdanken.

Weitere Auszüge aus dem Urteil:


Die Kammer hat erklärt, sie wolle in dem mittlerweile eingetretenen Verfahrensstadium der Sichtweise, die das Hanseatische Oberlandesgericht in den vorangegangenen Verfügungsverfahren vertreten habe, nicht mehr entgegentreten. Dabei sei in die Gesamtabwägung zum einen einzubeziehen gewesen, dass insbesondere durch die strafbewehrte Verpflichtung der Beklagten zur Ausstrahlung eines Vor- und Nachspanns der fiktive Gehalt des Films deutlicher hervorgehoben worden sei, so dass in der Rechtsgüterabwägung dem Persönlichkeitsschutz der Klägerseite geringeres Gewicht zukomme. Zum anderen sei zu berücksichtigen gewesen, dass die Beklagten hinsichtlich solcher Drehbuchszenen, die von der Kammer als besonders schwerwiegende Verletzungen des Persönlichkeitsrechts der Klägerseite angesehen worden seien, mittlerweile freiwillig Unterlassungserklärungen abgegeben bzw. auf eine filmische Umsetzung dieser Szenen verzichtet hätten.

Vorausgegangene Einstweilige Verfügungsverfahren
Den vier Klagen in der Hauptsache waren folgende Entscheidungen im Einstweiligen Verfügungsverfahren vorausgegangen…“…“ Eine ausreichende Verfremdung der aus der Wirklichkeit entlehnten Vorgänge lasse sich nicht feststellen, so dass das Publikum zwischen Wahrheit und Erdichtetem nicht unterscheiden könne. Dabei orientiere sich der Film in zahlreichen Details so nah am realen Vorbild der Antragsteller, dass diese nur verhältnismäßig geringfügige Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem im Film dargestellten Geschehen hinnehmen müssten.“

Der Film hat inzwischen weitere Preise erhalten.

Das gerechte Urteil sollte Schule machen. In unserem Land gibt es von Opfern unseres Gesundheits- und Sozialwesens noch viele gerichtliche Verfahren zu gewinnen. Nicht jeder Einzelne hat die Kraft, ein Fehlurteil oder mehrere Berufungen der Gegenseiten, die sich aus Lobbyisten rekrutieren, zu überstehen.

Daher brauchen wir weiterhin, folgend dem Erfolg des Filmteams, des WDR’s, und eines engangierten Rechtsanwalts, weiterhin engangierte Menschen und eine gerechte Justiz. Engagierte Menschen können in allen Berufsgruppen sein. Es bedarf aufrichtiger Menschen mit einem klaren Gerechtigkeitsempfinden, Courage und der klaren Absage an die Resignation.

Meinen ganz herzlichen Glückwünsch!

Gisela B. Laux

Weitere Links, die den harten, aber erfolgreichen Weg zum Ziel dokumentieren:

– Gericht weist Klagen gegen Contergan-Film ab
– Bilderstrecke: Contergan – die Tablette, die Behinderung, der Film
– Contergan-Firma droht Forderung in Milliardenhöhe
– „Es tut mir furchtbar leid, was passiert ist“
– Contergan-Film lässt alte Wunden aufbrechen
– Als Behinderte noch „Missgeburten“ hießen
– Der Contergan-Film darf gezeigt werden
– Der Streit um die Szenen, die niemand sehen darf
– Grünenthal gibt kein Geld mehr für Contergan-Opfer
– Plasberg und die Lehren des Contergan-Skandals
– Die dunkle Seite des Wirtschaftwunders

Hierüber werde ich in der Kulisse Deutschland – Teil II noch ausführlicher berichten

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