Können Behörden nicht erkennen, was Stalking ist, oder „können“ sie es nicht?

Eines ganz klar vorweg Behörden sind nicht gleich Behörden.
Ganz klare Feststellung, basierend auf meiner Erfahrung.

Seit 2009 verdingt sich ein Stalker gegen mich, die Analysen sind da noch nicht abgeschlossen, ob er nicht bereits im November 2007 direkt nach Erscheinung meines Erstwerkes „Kulisse Deutschland, Teil I“ damit begonnen hat, zu 90% in der Öffentlichkeit, und bislang will es die Staatsanwalt Düsseldorf trotz eindeutiger Beweise, die ich -leider- ohne jede Mühe vorlegen konnte und letztlich der Oberstaatsanwaltschaft selbst, (noch) nicht als Stalking betrachten.

Der Täter hat demnach noch Schüsse frei.

Obleich er als Rezension getarnt, mich über Amazon, meinem Verlag BOD, Buecher.de, dem Weltbild Verlag, Wikipedia usw. verleumdet hat.

Er hat sich in meinem Umkreis nach eigener Aussage an Behörden und nach seiner Aussage an alle Tierärzte und Tierschutzvereinigungen wegen angeblicher Tierquälerei gewandt, auch damals an die ARGE, die mich nicht darüber informierte. Dabei hat er Mutmassungen geäußert, die mich auf Gröbste diffamieren und – interessanter Weise – immer wieder betont, dass er dies in seiner Rolle als verantwortungsvoller Staatsbürger tun müsse und dies nur unter dem Vorbehalt äußere, dass er nicht dafür bestraft werden wolle.

Er gab sich in seinen Schreiben sehr leidenschaftlich in seiner „Aufgabe als Staatsbürger, über Frau Laux aufzuklären“, aber nahezu unterwürfig, zahm und pupertär in seiner Abschliedsfloskeln. Indem er sich für seine immer wiederkehrenden Forderungen entschuldigte – und je nach Feiertag – auch diesen mit einbezog. Sehr dramatisierender Diskurs.

Das Veterinäramt, das meine -ich nenne sie Haustiere, um Trittbrettfahrer zu vermeiden – „begutachtete“ und erleben durfte, dass es ihnen gut geht machte keinen Hehl daraus, was Sie von dessen Erfüllung bürgerlicher Pflichten hielt und bat von weiteren Eingaben abzusehen.

Mein Ex-Vorgesetzter, auf dessen Zeugnis ich ein Jahr, inklusive vier Gerichtsverhandlungen, warten musste, sieht sich trotz des Landesgesetzes für Datenschutz nicht veranlasst zu kooperieren, welche Kommunikation zwischen ihm und dem Stalker stattfand, obwohl mir und dem Land NRW ein Protokoll vorliegt, in dem der Stalker mehrmals äußert, er habe sich an ihn gewand. Angeblich, weil ich oben genanntes Buch verfasst und diese Website habe. Was ich meinem Vorgesetzten bereits im Bewerbungsgespräch sagte und kaum der Anlass sein kann, mir die tatsächlichen Eingaben des Stalkers zu unterschlagen.

Die Website meiner ehemaligen Arbeitsstätte verfügt über eine Website, die wenige Wochen nach meinem Arbeitsbeginn frisch eingepflegt wurde, unter anderem mit einem aktuellen Foton des gesamten Teams und meinem Namen samt Kurzdarstellung.

Der Stalker sagte vor ein paar Monaten aus, dieses gesehen zu haben und sich draufhin bei meinem Vorgesetzten gemeldet zu haben.

Es besteht für den Stalker keinen Grund, stolz auf sein Handeln zu sein. Denn:
Zum Einen ist sein krankhaftes Handeln unübersehbar. Er schreibt sehr emotional, mit vielen Ausrufungszeichen. Und mit kurzen und massiven Taktungen penetriert er Mitarbeiter von Behörden. Geht man einmal auf ihn ein, aber nicht so, wie er es will, nämlich, dass das, was er fordert, was seiner Ansicht nach gegen mich unternommen werden soll, nicht umgesetzt wird, scheut er sich nicht, sich immer wieder an diese Personen und deren Vorgesetzte zu wenden.

Vorerst ist kein Ende abzusehen. Der Mann hat sehr auf sich aufmerksam gemacht

Gisela B. Laux
in eigener Sache

Copyright 2011

Die Rezension der Süddeutschen Zeitung, damals verfasst von Ralf Husemann, kurz nach dem ersten Ergebnis der damaligen Hessenwahl, unter der Rubrik das politische Buch.
Unter www.bod.de können Sie weitere Infos über die erste Ausgabe ziehen.

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